Allgemeine Geschäftsbedingungen von logobay©
art 1 – Allgemeines – Leistungen von „Logobay“
1.1. Oliver Ruhm, Gerold Böhler und Klaus Österle, (in der folge kurz AN für Anbieter), Geschäftsadresse Zeughausgasse 8, 6800 Feldkirch, sind Inhaber und Betreiber der Internetplattform www.logobay.com.
1.2. „logobay“ ist eine webbasierte Plattform für die Organisation, Verwaltung, Distribution und Archivierung von Logos.
Der Service von „logobay“ richtet sich an Grafikdesigner und Werbeagenturen einerseits und Kunden derselben, die über die Nutzung der Logos verfügen können, andererseits. Diesind Nutzer und werden in der Folge meist als solche bezeichnet.
Die Plattform dient der direkten Nutzung von Logos durch die jeweils Berechtigten.
„logobay“ bietet die Möglichkeit, die Logos direkt auf der Plattform in die vom Logo-Nutzungsberechtigten bzw. vom Dritten (Anforderer) jeweils benötigte Formate zu konvertieren und zu versenden bzw. herunterzuladen.
Grundsätze der Funktion von „logobay“:
(die vollständige, detaillierte Funktionsweise geht direkt aus der „logobay“.com hervor).
Die Werbeagentur (Grafikdesigner usw) oder deren Kunde oder sonstiger Logo-Nutzungsberechtigter kontrahiert mit den AN über logobay.com, um das Logo direkt auf der „logobay“-Datenbank für die weitere Organisation, Verwaltung und Distribution abzulegen. Stellt zunächst die Werbeagentur das Logo auf „logobay“, gibt sie die Zugangsdaten an ihren Kunden weiter. Zugleich wird von diesem Kontrahenten die Person festgelegt, die das Logo auf „logobay“ künftig verwaltet.
Zur weiteren Verwendung ist zu wählen, ob das Logo (zunächst) nur für die interne, die eingeschränkte externe oder die uneingeschränkt externe Verwendung freigeschalten werden soll.
Im Falle der nur internen Verwendung ist das Logo für Dritte nicht ersichtlich.
Im Falle der eingeschränkten Freischaltung des Logos unter wird dieses für Dritte (Drucker, sonstige interessierte Nutzer udgl) auf der öffentlichen Datenbank von „logobay“ ersichtlich gemacht, sodass Dritte direkt bei dem bekanntgegebenen „Verwalter“ die Versendung des Logos unter Angabe der Nutzungsgründe anfordern können. Der „Vewalter“ kann diese Anfrage bestätigen oder ablehnen. Bestätigt er, versendet das System von „logobay“ Anleitungen und Zugriffsrechte zum Download des angeforderten Logos in diversen Formaten. Der/Die Anfordernde wählt das für ihn/sie passende Format aus oder lädt alle Formate je nach Bedarf der weiteren Verwendung herunter. Die AN sind nicht Auftraggeber der Anfordernden und begründen mit diesen kein über die bloße Möglichkeit des Herunterladens hinausgehendes Vertragsverhältnis.
Im Falle der uneingeschränkten Freischaltung unter wird das Logo vom Nutzungsberechtigten (Werbeagentur, „logobay“-Account-Inhaber, „Verwalter“, etc) zum direkten Herunterladen durch jedermann zur Verfügung gestellt.
Eine Bearbeitung des Logos ist auch nach öffentlicher Freischaltung nur durch die Werbeagentur, einen anderen „logobay“-Account-Inhaber oder den angegebenen „Verwalter“ – soweit letztere vom Urheber dazu berechtigt wurden – möglich.
Darüber hinaus bietet „logobay“ die Möglichkeit der visuellen Anpassung an das eigene Corporate Design des Nutzers und Entfernung des „logobay“ -Brandings von allen Seiten der Applikation. Dabei wird mittels eines Code-Fragments die Funktionalität von „logobay“ (Anzeigen und Anfordern von Logos) auf einer Website des Nutzers eingebettet (sog. „logobay“-Widget).
art 2 – Geltungsbereich der AGB
2.1. Für sämtliche über „logobay“ begründeten Rechtsbeziehungen zwischen den Betreibern der Plattform (AN) und den Nutzern im weitesten Sinne (Anforderer) gelten ausschließlich die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils geltenden Fassung.
Werden die derzeit gültigen AGBs geändert, so sind auch hinsichtlich der bestehenden Verträge die Nutzer iwS verpflichtet, die AGB in der jeweils geltenden Fassung neu zu akzeptieren. Dies geschieht jeweils bei der nächsten Benutzungshandlung auf „logobay“.
2.2. Allfällige AGBs der Nutzer kommen in der Rechtsbeziehung hinsichtlich der von „logobay“ bezogenen Leistungen nicht zur Anwendung. Diese könnten nur dann wirksam werden, wenn sie von den Vertragsparteien ausdrücklich schriftlich und unter Hinweis auf das (teilweise) Abgehen von den gegenständlichen AGBs im Vorhinein vereinbart werden.
2.3. Die AGBs gelten für die Nutzer, unabhängig ob als Übermittler des Logos an die Plattform – meist Werbeagentur – oder als Kunde der Werbeagentur – meist Account-Inhaber und dadurch Nutzungsberechtigte/-r des Logos oder als Anforderer/-in zur weiteren Verwendung des Logos.
Die allenfalls nicht auf alle Beteiligten anzuwendenden Bestimmungen der AGBs ergeben sich aus der Natur der jeweiligen Nutzung selbst. So entstehen allfällige Entgeltansprüche beispielsweise nicht gegenüber einem/-r Anforderer/-in.
Die Leistungen werden von „logobay“ erst mit ausdrücklicher Bestätigung des Akzeptierens der AGBs erbracht.
Die AGBs sind direkt auf „logobay“.com abruf-, ausdruck- und akzeptierbar.
Die AN gehen davon aus, dass ihre Vertragspartner keine Konsumenten sind, sodass die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes nicht zur Anwendung kommen. Sollte ein Konsument die Dienstleistungen von „logobay“ in Anspruch nehmen, muß er vor Vertragsschluß darauf hinweisen.
art 3 – Vertragsabschluß
Der Vertrag kommt zwischen den AN und den Nutzern sowie des/r Anforderer/in durch schriftlichen Vertragsabschluß auf elektronischem Weg zu Stande. Voraussetzung hierfür ist die ausdrückliche Bestätigung durch Kennzeichnung des hierfür vorgesehenen Feldes im elektronischen Vertragsformular, dass die AGBs gelesen, verstanden und akzeptiert wurden.
Damit ist das Erfordernis der Schriftlichkeit erfüllt.
art 4 – Entgelt
4.1. Derzeit wird für die Zurverfügungstellung der Leistungen auf „logobay“ wie unter art 1, Pkt 1.2. lit a) bis f) beschrieben von den AN kein Entgelt behoben, soweit das auf „logobay“ bekanntgegebene Höchstkontingent von Kunden/Ordnern oder Logos nicht überstiegen wird.
Die derzeit kostenlose Zurverfügungstellung von „logobay“ stellt daher keinen Rechtsanspruch dar. Die AN behalten sich jedoch ausdrücklich vor, für sämtliche Leistungen von „logobay“ zu einem späteren Zeitpunkt bei Neuverträgen ein Entgelt einzuheben. Soweit die gegenständlichen AGBs hinsichtlich der derzeitigen Unentgeltlichkeit geändert und von den bestehenden Nutzern akzeptiert (vgl. art 2, pkt 2.1.) werden, gilt dies nicht hinsichtlich der ursprünglich vereinbarten Unentgeltlichkeit.
Der Anspruch besteht gegenüber dem jeweils nutzungsbegünstigten Nutzer. Die Bekanntgabe des Entgeltanspruches an dem „Verwalter“ gilt als Abrechnung gegenüber dem Nutzer (Account-Inhaber).
4.2. Die Nutzung von „logobay“ für eine unbeschränkte Zahl von Kunden/Ordner oder Logos ist gegen Bezahlung des jeweils auf „logobay“ bekanntgegebenen Entgeltes möglich.
4.3. Ausgenommen von der Unentgeltlichkeit ist außerdem die unter art 1 pkt 1.2. lit g) beschriebene „logobay“-Widget.
4.4. Das Entgelt wird nach Kalendermonaten entrichtet, wobei die erste Zahlung mit Vertragsabschluß, die folgenden Entgelte jeweils am ersten eines jeden Monats im vorhinein fällig sind. Für Vertragsabschlüsse bis inklusive dem fünfzehnten eines Monats fällt die gesamte Monatsgebühr an. Für Verträge die ab dem sechzehnten eines Monats abgeschlossen werden, fällt für diesen Monat lediglich die Hälfte des monatlichen Entgeltes an.
Die Entgeltansprüche sind auf das auf „logobay“ bekanntgegebene Konto der AN zu überweisen.
Der Nutzer verpflichtet sich zur Gewährleistung der pünktlichen Bezahlung einen Dauerauftrag einzurichten.
art 5 – Vertragsdauer – Beendigung
5.1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
5.2. Er kann von der Werbeagentur, soweit jedoch die Nutzungsberechtigung durch Bekanntgabe des „Verwalters“ auf den Kunden der Werbeagentur (Account-Inhaber) übergegangen ist, von diesem jeweils zum Ende eines Kalendermonats durch Schließung des Accounts beendet werden.
Regreßansprüche für allenfalls geleistetes Entgelt bei vorzeitiger Vertragsauflösung entstehen bei Kündigung von Seiten der Nutzer nicht.
5.3. Auch die AN haben das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist nach vorheriger schriftlicher Mitteilung an den Nutzer im elektronischen Weg jeweils zum Ende eines Kalendermonats aufzulösen. Die Mitteilung an den „Verwalter“ gilt als Zustellung an den „Account-Inhaber“.
5.4. Im Falle des Zahlungsverzuges haben die AN das Recht, nach einmaliger schriftlicher Aufforderung und fruchtlosem Ablauf einer 14-tägigen Zahlungsfrist, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
art 6 – Haftung – Gewährleistung
6.1. Die AN haften weder für die Konvertierung der ihnen übersandten Dateninformationen (Logos) aus welchen Gründen immer, noch für die daraus allenfalls resultierenden Schäden (zB Fehldruck). Sie haften nicht für die Richtigkeit der von den Nutzern erhaltenen Daten.
6.2. Die AN übernehmen keine Gewähr für allfällige Nachteile auf Grund technischer Gebrechen oder Mängel an der aus Open-Source-Quellen stammenden, verwendeten Hard- und Software, die nicht im Einflußbereich der AN liegen.
Für die vorübergehende Nichtverfügbarkeit von „logobay“ auf Grund technischer Gebrechen und Mängel der Hard- und Software entstehen keine Schadenersatzansprüche. Die AN haften nicht für Schäden Dritter. Eine Haftung der AN besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit in Bereich der eigenen Programmiertätigkeit.
Die AN erklären, für die ehestmögliche Beseitigung einer Nichtverfügbarkeit von „logobay“ zu sorgen, soweit sie von dem Nutzer hierüber in Kenntnis gesetzt wurden.
6.3. Die AN haften nicht für Druck-, Ausführungs- oder sonstige Fehler, die der Nutzer oder Anforderer in dem von ihm als druckreif bezeichneten Ausdruck/Proof übersehen oder nicht kontrolliert hat.
6.4. Rechte Dritte: Die Nutzer sind verpflichtet, „logobay“ nur für Logos, deren Urheber- oder Nutzungsrechte ihnen zukommen, zu benutzen.
Die AN haften nicht für allfällige Urheber-, Kennzeichen- oder sonstige Rechte Dritter hinsichtlich der auf „logobay“ veröffentlichten Logos.
Sollten die AN wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen werden, so halten die Nutzer die AN solidarisch schad- und klaglos; die Nutzer haben sämtliche Nachteile zu ersetzen, die den AN durch eine derartige Inanspruchnahme entsteht, wobei es den AN für einen allfälligen Regreß freisteht, an welchen Nutzer sie sich wenden. Sie können sich auch an allen beteiligten Nutzer schadlos halten.
Die Nutzer nehmen zur Kenntnis, dass die AN die Legitimität zur Veröffentlichung und Verwendung der Logos nicht überprüfen.
Die AN behalten sich – abgesehen von der Kündigungsmöglichkeit – ausdrücklich vor, Logos, an denen ein Dritter ein ausschließliches Recht glaubhaft macht, von „logobay“ zu beseitigen.
6.5. Die AN haften nicht für eine unberechtigte Kündigung von Seiten einer der Nutzer. Kündigt daher ein „Verwalter“ im Namen jedoch gegen den Willen des Nutzers (Kunde der Werbeagentur) oder kündigt die Werbeagentur, ohne hierzu noch berechtigt zu sein, übernehmen die AN keine Haftung.
6.6. Wird die Plattform „logobay“ aus welchen Gründen immer von den AN nicht weiterbetrieben oder kündigen die AN gegenüber einzelnen Nutzern, haften die AN nicht dafür, dass die Logos den Nutzern in einer anderen Form oder auf einem anderen Medium zur Verfügung stehen.
art 7 – Datenschutz
Die Nutzer erteilen ihre Zustimmung, dass sämtliche im Vertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages durch die AN verwendet und automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden dürfen.
Die Nutzer sind verpflichtet, den AN Änderungen ihrer eigenen Zustell- bzw. Geschäftsadresse und Email-Adresse bekanntzugeben, solange das Vertragsverhältnis aufrecht oder nicht beidseitig vollständig erfüllt ist. Solange keine neue Zustelladresse oder kein neuer „Verwalter“ bekannt gegeben wurde, gelten Erklärungen von Seiten der AN, welcher Art immer an die ursprünglich bzw. zuletzt bekanntgegebene Adresse/Person als zugegangen.
Die Daten der Nutzer werden allein zum Zweck der Vertragserfüllung und damit zusammenhängender Notwendigkeiten (Buchhaltung udgl.) verwendet. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben, soweit nicht zur Vertragsabwicklung oder daraus resultierend notwendig ist.
art 8 – Copyright – Wettbewerbsrecht
Alle Daten, Grafiken und sonstige Werke im urheberrechtlichen Sinn auf „logobay“ genießen urheberrechtlichen Schutz und dienen ausschließlich der Information der Kunden und Interessenten sowie der Nutzung im Sinne des Zwecks der Plattform. Jede darüber hinausgehende Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung und/oder öffentliche Wiedergabe überschreitet diese übliche Nutzung und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht und Wettbewerbsrecht dar.
Sowohl die Funktionsweise von „logobay“ wie auch das Erscheinungsbild sind urheber- und wettbewerbsrechtlich geschützt.
art 9 – sonstige Bestimmungen
Die AN sind berechtigt, diese Vertragsbestimmungen jederzeit in eine Gesellschaft einzubringen. Hiervon bleibt die Anwendung der mit Vertragsabschluß in Geltung gekommenen AGB unberührt.
art 10 – Erfüllungsort
Sämtliche Leistungen aus dem Vertrag gelten als am Sitz der AN erbracht. Erfüllungsort ist sohin Feldkirch, Österreich.
art 11 – anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Auf diesen Vertrag ist österreichisches Recht anzuwenden. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendbarkeit der österreichischen, inländischen Gerichtsbarkeit.
art 12 – salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGBs unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die jener in Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
Feldkirch am 16.6.2009